Im 13 und 14 Jh wurde in Deutschland der Mahñzwang eingeführt , es bedeutete dass in einem bestimmten Gebiet nur die dort befindliche herrschaftliche Mühle benutzt werden durfte .
Die adeligen Grundhe rren und die reich dotierten Klöster waren die einzigen die den Bau von Mühlen finanzieren konnten .Diese Mühlen waren nun nicht mehr allein für einzelne Anwesen da , sondern sie waren öffentliche Einrichtungen.
Die Versorgun mit Mehl stand in Vordergrung , um sie zu regeln , die Mühlen konkurrenzfähig zu erhalten und nicht zuletzt für eigene Einnahmen zu sorgen , so wurde der Mahlzwang eingeführt
jueves, 27 de diciembre de 2007
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